§ 479a Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieses Untertitels gelten für Waren,

1.die Produktgruppen angehören, die in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufgeführt sind,

2.die ein Verbraucher gekauft hat und

3.für die dem Verbraucher die in § 437 genannten Rechte nicht zustehen.