Die Vorschriften dieses Untertitels gelten für Waren,
1.die Produktgruppen angehören, die in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufgeführt sind,
2.die ein Verbraucher gekauft hat und
3.für die dem Verbraucher die in § 437 genannten Rechte nicht zustehen.