Gesetz im Netz
BGB
§ 570 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.
‹ § 569
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 571 ›
Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum