Gesetz im Netz
EStG
§ 102 Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des
§ 1
.
‹ § 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie
§ 103 ›
Entstehung der Mobilitätsprämie