Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
1.die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
2.die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
3.die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
4.die Führungsaufsicht,
5.die Entziehung der Fahrerlaubnis,
6.das Berufsverbot.